Coronatest mit Schnelltest/Antigentest

Wer hat Anspruch auf welchen Test: Für wen ist der Bürgertest kostenlos?

Mit dem Anspruch auf Bürgertests sollen besonders vulnerable Personen geschützt werden, unter anderem jene, die derzeit nicht geimpft werden können. Einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben daher:

  • Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:

    • Krankenhäuser

    • Rehabilitationseinrichtungen
      stationäre Pflegeeinrichtungen

    • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen

    • Einrichtungen für ambulante Operationen

    • Dialysezentren

    • ambulante Pflege

    • ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe

    • Tageskliniken

    • Entbindungseinrichtungen
      ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung

  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind

  • Pflegende Angehörige

  • Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten

Wie weise ich nach, dass ich Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest habe?

Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der testen-den Stelle ausweisen und einen Nachweis erbringen. Dieser ist Vor-Ort vorzuweisen:

  • Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises

  • Bei Kleinkindern ist das die Geburtsurkunde oder der Kinderreisepass,

  • Bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort gemacht werden oder der Besuch wird der Teststelle gegenüber glaubhaft gemacht. Insoweit kann das auf der Internetseite des BMG eingestellte Muster nach Bestätigung durch das Pflegeheim zur Vorlage bei der Teststelle genutzt werden.

  • Pflegende Angehörige müssen glaubhaft machen, dass sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen.

  • Auch Leistungsberechtigte im Rahmen eines Persönlichen Budgets und bei ihnen beschäftigte Personen müssen diesen Umstand glaubhaft machen. Eine leistungsberechtigte Person nach § 29 SGB IX kann dies regelhaft durch einen entsprechenden Bescheid nachweisen.

Ich möchte sichergehen, dass ich kein Corona habe. Kann ich mich auch weiterhin ohne Grund testen lassen?

Wenn Sie keinen der oben genannten Gründe für einen kostenlosen Bürgertest haben und dennoch getestet werden wollen, ist das im Testzentrum regelmäßig weiterhin möglich, muss aber selbst bezahlt werden, kostenpflichtiger Test.

Symptomatische Patientinnen und Patienten sollten zum Arzt gehen und sich dort testen lassen.

Mehr Informationen gibt es auch auf der Seite des BMG:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/coronavirus-testverordnung.html

Musterformular zur Berechtigung auf eine kostenlose Testung (Pflegeeinrichtungen):

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/T/Testverordnung/Formblatt-Pflegeeinrichtungen.pdf

Unser Testkit: BfArM ID AT321/21 Sensitivität 98,1% und Spezifität 99,0%

Ergebnis:

Natürlich erhältst du automatisch dein Ergebnis mit Stempel und Unterschrift auf dein Handy. Das kannst du vorzeigen, wenn du im Restaurant, Theater, beim Friseur oder der Kosmetik danach gefragt wirst.

Nasaler Abstrich im vorderen Nasenbereich

Natürlich erhältst du automatisch dein Ergebnis mit Stempel und Unterschrift auf dein Handy. Das kannst du vorzeigen, wenn du im Restaurant, Theater, beim Friseur oder der Kosmetik danach gefragt wirst. Auch in Hamburg. Nasaler Abstrich im vorderen Nasenbereich Corona Freepass hat es sich zum Prinzip gemacht, das Testen so angenehm wie möglich zu machen. Deswegen verzichten wir auf den meist schmerzhaften, tiefen Mund- und Nasenabstrich. Wir haben uns bewusst für eine einfachere Methode entschieden: Bei uns wird der Abstrich im Nasenvorhof durchgeführt (also vorne in der Nase). Das ist kinderleicht und tut niemandem weh. Der Tupfer geht ca. 2 cm tief in die Nase.

Wie lange ist das Ergebnis gültig?

Das ist sehr unterschiedlich und hängt immer davon ab, für welchen Zweck der Test genutzt werden soll.